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bei der Finanzberatung Köln-Bonn
Aufgrund des derzeitig sehr niedrigen Zinsniveaus wird häufig der Wunsch geäußert, die bestehende Finanzierung mit den hohen Zinsen zu kündigen und eine neue Finanzierung mit deutlicher Zinsersparnis zu vereinbaren.
Leider ist dies nicht so ohne weiteres möglich. Grundsätzlich ist eine Umschuldung (Ordentliches Kündigungsrecht) möglich:
- zum Ablauf der Zinsbindung
- bei variablen Zinsen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten
- bei Zinsbindungen von über 10 Jahren, 10 Jahre nach Vollauszahlung mit 6 Monaten Kündigungsfrist
! In allen Fällen darf noch keine Konditionsanschlussvereinbarung vereinbart worden sein !
Da inzwischen fast alle gängigen Anbieter von Hypothekendarlehen/Bausparfinanzierungen ihre Darlehen mit einem Bereitstellungszins freien Zeitraum von 6 Monaten anbieten (einzelne bis zu 12 Monaten), kann man rd. 8 Monate vor Ablauf der Zinsfestschreibung (Bearbeitungszeiten berücksichtigt) mit der Suche der Anschlussfinanzierung beginnen.
Liegt die Zinsbindung noch weiter in der Zukunft, kann man über Forward-Darlehen bis zu 60 Monate in der Zukunft die Zinsen festlegen. Hier fallen teils deutliche Aufschläge an. Alternativ kann eine Konditionssicherung per Bausparvertrag geprüft werden.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht hat der Darlehensnehmer, wenn seine berechtigten Interessen dies gebieten. Dies liegt nach bestehender Rechtssprechung in den Fällen vor:
- wenn die Immobilie lastenfrei veräußert werden soll
- wenn die Immobilie als Kreditsicherheit für eine andere Bank im Rahmen einer zugesagten Darlehenserhöhung benötigt wird und die bisherige Bank die Darlehensgewährung abgelehnt hat
Der bisherigen Bank steht aber ein Nachteilsausgleich zu. Man spricht in der Praxis von einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Ferner sind bei einer Umschuldung noch die Kosten für die Übertragung (Abtretung) der bestehenden Grundschulden zu berücksichtigen. Die Notar und Grundbuchkosten liegen bei rund:
Grundschuld in EUR |
ca. Notar und Grundbuchkosten in EUR |
100.000 |
230 |
150.000 |
300 |
200.000 |
340 |
250.000 |
375 |
