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Bei der Finanzierung von Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben sind folgende Punkte zu beachten:

- vorgesehene Absicherung des Kredites
- Volumen des Kredites
- Fördermöglichkeiten

Auf den ersten Blick ist alles ganz einfach. Man vergleicht die Zinsangebote der verschiedenen Anbieter und wählt dann das günstigste Angebot aus.

Ein wichtiges Kriterium wird dabei aber häufig nicht beachtet, denn bei der Absicherung des Kredites sind Besonderheiten zu beachten.


Hypothekenbanken

Diese Banken wollen bei der Kreditgewährung an 1 Rangstelle im Grundbuch abgesichert sein. Es werden allenfalls geringe Vorlasten akzeptiert, was dann aber auch wieder zu Konditionsaufschlägen führen kann.

Ferne sind Mindestkreditgrößen zu beachten. In der Regel wollen Hypothekenbank Kredite ab EUR 50.000 ausreichen. Kleinere Summen begleiten manche Institute nicht oder machen spürbare Zinsaufschläge.


Bausparkassen

Bausparkassen übernehmen auch nachrangig abgesicherte Finanzierungen bis 80% des Beleihungswertes. Auch liegen die Mindeskreditgrößen bei EUR 5.000 bis EUR 10.000.

Neue Änderungen im Bausparkassengesetzt ermöglichen es zudem, auf Grundschulden zu verzichten und statt dessen ein sogenanntes „Negativrevers“ zu vereinbaren.

Dies ist eine privatschriftliche Vereinbarung in der sich der Kreditnehmer gegenüber der Kreditgeberin verpflichtet:
- keine Sicherheiten für andere Gläubiger zu stellen
- die in Rede stehende Immobilie weder zu belasten oder zu veräußern
- auf Wunsch der Kreditgeberin eine entsprechende Grundschuld einzuräumen

Da hier keine Notar und Grundbuchgebühren anfallen, werden hier Kosten eingespart.
Möglich ist eine solche Gestaltung, je nach Bausparkasse, bis zu Kreditvolumen von EUR 30.000. Die bestehenden Belastungen sind zu beachten. Rechnerisch muss noch eine freie Beleihbarkeit bis 80% des Beleihungswertes gegeben sein.


Fördermittel KFW

Da diese vom Grundsatz auch Hypothekendarlehen sind, ist in der Regel auch eine erstrangige Absicherung notwendig. Damit kommt zuerst nur die bereits finanzierende Bank in Betracht, welche über diese Absicherung bereits verfügt. Auch sind die Belange etwaig vorhandener nachrangiger Gläubiger zu beachten.

Hinzu kommt, dass die Fördermittel für die Bank einen zusätzlichen Bearbeitungsaufwand bedeuten und daher oft eigene Hausbankdarlehen vorgezogen werden.

Es gibt aber auch hier Möglichkeiten, eine Finanzierung über spezialisierte Institute abzuwickeln, wobei unter bestimmten Voraussetzungen die Besicherungsthematik vereinfacht werden kann. Wir können Sie hier bei der Beantragung begleiten.