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Ein Hypothekendarlehen ist ein Darlehen, welches durch ein Pfand (griechisch: Hypothek = Unterpfand) an einer Immobilie/einem Grundstück gesichert wird. Damit ist die Gläubigerbank entsprechend abgesichert, wodurch die Konditionen bei Hypothekendarlehen deutlich günstiger sind, als dies bei Konsumentenkrediten der Fall ist.
In der täglichen Bankpraxis werden heute aber keine Hypotheken mehr zur Sicherung im Grundbuch eingetragen, sonder sogenannte Grundschulden. Die Ursache hierfür ist, dass sich eine Grundschuld immer wieder als Kreditsicherheit nutzen läßt. Wird zum Beispiel ein Kredit erhöht/revalutiert, kann der freie Grundschuldteil wieder als Sicherheit genommen werden.
Neben der dinglichen Absicherung erfolgt auch die Überprüfung der persönlichen Bonität, anhand von Einkommensunterlagen sowie einer aktuellen Schufa-Auskunft.
Einige Institute bieten auch an, innerhalb einer Beleihungsgrenze von 60% - also auf Basis einer sehr guten Besicherung für die Bank - auf die Einreichung der Einkommensunterlagen zu verzichten.
Der Beleihungsauslauf ist im übrigen wesentlich für die Konditionsgestaltung. So spricht man von 1A-Hypotheken, wenn die Absicherung im Rahmen einer Beleihungsgrenze von 60% erfolgt sowie keine wertmindernden Rechte oder andere Grundschulden im Rang vorgehen.
Hypothekenbank akzeptieren in der Regel nur die 1ste-Rangstelle im Grundbuch. Es werden in der Praxis allenfalls geringe Vorlasten (vorrangige Grundschulden anderer Banken, teilweise bis 10% des Beleihungswertes ) zugelassen. In bestimmten Einzelfällen behilft man sich mit Einmalvalutierungserklärungen der Vorranggläubiger.
