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Die Wohnbauförderung setzt sich zusammen aus der Förderung bei Kauf oder Bauen sowie Förderung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Als Förderinstitute sind zu nennen:

- KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

- NRW Bank (Fördermittel des Landes)

Während die KfW einkommensunabhängige zinsverbilligte Darlehen oder alternativ in einigen Programmen Zinszuschüsse vergibt, sind bei einer Förderung über die NRW Bank Einkommensgrenzen zu beachten.


Wesentliche KfW-Programme (Programm Nummer der KfW) sind:

- Wohneigentumsprogramm (124)
- Fördert Kauf bzw. Bau Ihres Hauses/Eigentumswohnung
- bis zu 30% der Gesamtkosten, maximal EUR 100.000
- Förderung von Privatpersonen unabhängig von Alter und Familienstand

- Wohnraum Modernisieren Standard (141)
- Fördert Modernisierung und Instandsetzung Ihrer Immobilie
- bis zu 100% der förderfähigen Kosten, maximal EUR 100.000 pro Wohneinheit
- außerplanmäßige Tilgung möglich

- Energieeffizient Sanieren Kredit (151)
- Kauf einer frisch sanierten Immobilie/Eigentumswohnung
- Sanierungsmaßnahmen die Ihr Wohneigentum zum KfW-Effizienzhaus machen
- bis zu EUR 75.000 je Wohneinheit
- nicht für Wohneigentum für das nach dem 01.01.1995 Bauantrag oder Bauanzeige
erstattet wurde

- Energieeffizient Bauen 1 und 2 (153 + 154)
- Fördert den Hausbau/Hauskauf von Immobilien, welche nur 70% bzw. 85% des Energiebedarfs der maßgeblichen Energieeinsaprverordnung (EnEV) verbrauchen
- bis 100% der Kosten (ohne Grundstück), maximal EUR 50.000

Für KfW-Kredite gilt das so genannte Hausbankprinzip. Der Antrag ist bei der Hausbank zu stellen. Als Hausbank bezeichnet man die Bank, welche den Kauf/Bau/Sanierungsmaßnahme finanziert. Dies muss nicht unbedingt die Bank sein, wo Sie Ihr laufendes Konto haben oder die bisherige Baufinanzierung besteht.

Ferner müssen die Anträge vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Fördermittel des Landes NRW

Hier sind zahlreiche Details zu beachten. Gerne prüfen wir für Sie, ob und in welchem Umfang eine Förderung durch das Land NRW möglich ist.

Die Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen sollen Familien beim Eigenheimerwerb unterstützen. (Das Modell A ist zinslos bzw. Modell B mit nominal 2% Zinsen)

Förderung für alle
Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die folgende Voraussetzungen/Einkommensgrenzen einhalten
mindestens ein Kind im Haushalt
oder zu denen ein schwerbehinderter Angehöriger (Grad der Behinderung mindestens 50) gehört. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln.

Einkommensgrenze 100% | Gültig für: Eigentumsförderung Modell A | Mietwohnungsbauförderung Einkommensgruppe A
Personen-
anzahl
Grenze 100%
in EUR
mögl. Jahres-Bruttoeinkommen
Alleinstehend
17.000
26.678
2
20.500
38.041
3 (1 Kind)
25.800
40.011
4 (2 Kinder)
31.100
48.041
5 (3 Kinder)
36.400
56.072
6 (4 Kinder)
41.700
64.102
     

Einkommensgrenze +40% | Gültig für: Eigentumsförderung Modell B | Mietwohnungsbauförderung Einkommensgruppe B | Förderung von Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen| Förderung von Pflegewohnplätzen (Neubau und Bestand)
Personen-
anzahl
Grenze 100%
in EUR
Über-schreitung +40%
mögl. Jahres-Bruttoeinkommen
Alleinstehend
17.000
23.800
36.981
2
20.500
28.700
50.465
3 (1 Kind)
25.800
36.120
55.647
4 (2 Kinder)
31.100
43.540
66.890
5 (3 Kinder)
36.400
50.960
78.132
6 (4 Kinder)
41.700
58.380
89.375